Fälle aus der Praxis zum Thema Öffentlicher Verkehr
Beispiel 1 - Epileptiker mit geistiger Behinderung darf nur mit Begleitperson fliegen:
Einem Epileptiker mit einer mittelgradigen geistigen Behinderung und leichten Mobilitätsbehinderung wird vier Tage vor Abflug nach Athen mitgeteilt, dass er ohne Begleitperson nicht auf den Flug gelassen wird. Seine Bezugsperson im Behindertenheim muss innerhalb dieser kurzen Zeit die verlangten Begleitpersonen organisieren und dafür bezahlen...
Beispiel 2 - SWISS: Logistische Defizite beim Transport von Rollstühlen:
Frau Bader (Name geändert) wird der Transport ihres Rollstuhls auf einem SWISS-Flug verweigert. Die Airline erklärt den Vorfall damit, dass die Anmeldung eines Rollstuhls über die Buchung eines Fluges via Internet einer Fremdairline nicht möglich sei...
Beispiel 3 - Billettautomaten:
Menschen mit Behinderung und ihre Organisationen verlangen, dass die Billetautomaten mit einer Taste versehen werden, die einerseits einen direkten Zugang zu einem Call Center ermöglicht und andererseits immer die Möglichkeit besteht, ein Billett per Telefon oder Mobiltelefon zu bestellen...
Beispiel 4 - Billettautomaten des ZVV und der SBB:
Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) und die SBB haben beschlossen, neue Billetautomaten anzuschaffen. In mehrerer Hinsicht entsprechen die vorgesehenen Automaten nicht den Anforderungen des BehiG über die Zugänglichkeit...
Alle Beispiele auf einen Blick:
Hier finden Sie eine Zusammenstellung aller Beispiele in einem Dokument.

