Fakten zum Thema Bau

Menschen mit Behinderung treffen in ihrem Alltag auf unterschiedlichste Hindernisse. Die augenscheinlichsten sind die baulichen Hindernisse im öffentlichen Raum. Bis vor wenigen Jahren noch war die Zugänglichkeit von Bauten, Anlagen und des öffentlichen Raumes (wie z.B. Plätze, Strassen) noch kein oder nur ein sehr untergeordnetes gesellschaftliches Thema. Menschen mit Behinderung waren oft auf Unterstützung von Dritten angewiesen, damit sie sich von A nach B bewegen konnten. Betroffen sind insbesondere Menschen mit einer Körperbehinderung und mit einer Sehbehinderung. Hier finden Sie: Informationen zu den Benachteiligungen und Gründen der Benachteiligung sowie eine Übersicht zu bestehenden Gleichstellungsmassnahmen.

Gründe der Benachteiligung

Menschen mit Behinderung waren bis vor kurzer Zeit noch nicht gleichberechtigter Teil der Gesellschaft. Behinderung wurde vorwiegend als Schädigung angesehen. Daher betrachtete man Menschen mit Behinderung einzig als Hilfsbedürftige, deren "Schäden" bestmöglichst über das Sozialversicherungssystem zu kompensieren sind. Erst seit der ausdrücklichen Verankerung des Diskriminierungsverbotes in der Bundesverfassung (in Kraft seit 1. Januar 2000) und dem Behindertengleichstellungsgesetz (in Kraft seit 1. Januar 2004) hat die soziale Dimension der Behinderung auch in die schweizerische Rechtsordnung Einzug gefunden.


Behinderung besteht daher auch, weil das Umfeld nicht auf Menschen mit Behinderung ausgerichtet ist. Gerade auch in baulichen Fragen zeigt sich, dass Bauten, Anlagen und der öffentliche Raum mit ihren zahlreichen Hindernissen Menschen in ihrer Mobilität behindern. Die gesetzlichen Vorgaben erlauben nun, die Sensibilität auch auf unser soziales Umfeld zu richten.

 

Gleichstellungsmassnahmen

Damit bauliche Hindernisse abgebaut werden können, braucht es spezifische Schulungen für Architekten, Bauunternehmen und Baubehörden. Seit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes wurde die Sensibilität massgeblich erhöht. Dieser notwendige Impuls führte zu einer Intensivierung der Auseinandersetzung mit den rechtlichen Vorgaben zum hindernisfreien Bauen auf Bundesebene und in den Kantonen.


Einführungskurse hindernisfreies Bauen

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