Fakten zum Thema Einbürgerung
Bereits mehrfach wurden Menschen mit geistiger Behinderung der Schweizer Pass verweigert mit der Begründung, sie würden " wegen ihrer Behinderung die Tragweite einer Einbürgerung" nicht erkennen können. Auch kommt es oft zu Abweisungen von IV-Bezüger/innen oder Sozialhilfeempfäger/innen, "weil ihnen die Fähigkeit zur wirtschaftlichen Selbsterhaltung" fehle. Zudem stossen Menschen mit Behinderung vielfach auf Widerstand, da man ihnen "Sozialmissbrauch" vorwirft. Schliesslich sind Égalité Handicap Fälle bekannt, wo es zu offensichtlich behindertenfeindlichen Voten kam wie "der Rollstuhlfahrer ist aggressiv und der soll gefälligst arbeiten gehen".
Über die Problematik der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung im Einbürgerungsverfahren ist noch wenig bekannt. Es gibt keinerlei Untersuchungen zu den Hintergründen. Auch stehen keine statistischen Angaben zur Häufigkeit diskriminierender Einbürgerungsverweigerung zur Verfügung. Das Problem lässt sich bis anhin einzig aufgrund einzelner, dokumentierter Vorkommnisse darstellen.
Der folgende Beitrag der Neuen Zürcher Zeitung am Sonntag illustriert ein Fallbeispiel aus der Praxis der Fachstelle Égalité Handicap.
Gründe der Benachteiligung
Einbürgerungen waren seit jeher ein höchst emotionales Thema. Denn es geht darum zu entscheiden, wer es würdig ist, Schweizerin oder Schweizer zu werden und wer nicht. Da das kommunale Bürgerrecht in vielen Gemeinden noch direkt von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern erteilt wird, sind die Verfahren besonders stark emotionalen Dynamiken ausgesetzt. Vielfach entscheiden nicht die tatsächliche Integration der Gesuchsteller sondern sachfremde Kriterien über Erfolg und Misserfolg eines Gesuches.
IV- und
Sozialhilfebezügerinnen sind oft die Leittragenden des
"Sozialschmarotzer-Diskurses". Ihnen wird - teilweise in einer diffusen
Mischung mit fremdenfeindlichen Motiven - vorgeworfen, sie würden den
Sozialstaat missbrauchen. Zudem herrscht gegenüber Menschen mit geistiger Behinderung noch das alte Bild des "nicht fähigen", "dümmlichen", zu bevormundenden
Behinderten vor, der nicht in der Lage ist zu verstehen, was das Bürgerrecht bedeutet und deshalb dieses auch nicht erlangen kann.
Gleichstellungsmassnahmen
Damit die Chancen von Einbürgerungsgesuchen von Menschen mit Behinderung verbessert werden können, braucht es zum einen den aktiven Abbau von Unsicherheit und falschen Bildern über den Begriff der Behinderung. Dies kann nur über langfristige und aktive Sensibilisierungsmassnahmen geschehen mit dem Ziel, dass die Gesellschaft Menschen mit Behinderung nicht mehr als "Hilfsbedürftige" sondern eben als gleichwertige Personen betrachtet. Die zahlreichen Integrationsprojekte, die u.a. vom Eidgenössischen Departement des Innern, den Kantonen und Städten unterstützt werden, werden zu diesem Wandel beitragen können.
Weiter braucht es
eine ausdrückliche Verankerung des verfassungsrechtlichen
Diskriminierungsverbotes in den Bürgerrechtsgesetzen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden. Dies hätte zur Folge, dass die für die Einbürgerung zuständigen Behörden verstärkt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung sensibilisiert werden. Das Bundesamt für
Migration beispielsweise sieht in der laufenden Revision des
Bürgerrechtsgesetzes einen Passus vor, der besagt, "dass die
spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung zu
berücksichtigen sind", ein Schritt, der auch von den Kantonen aufgegriffen werden sollte.

