Fakten zum Thema Schule

Die Gründe für die immer noch häufig anzutreffende Separation im schweizerischen Bildungssystem sind vielfältig. Es besteht kein unbedingter gesetzlicher Anspruch auf Integration in die Regelschule für Kinder  und Jugendliche mit Behinderung. Kommen die Behörden jedoch zum Schluss, dass das Kind nicht in die Regelschule gehen kann, so müssen sie diesen Entscheid individuell konkret und detailliert begründen und sich dabei am Wohl des Kindes orientieren. Dabei sind auch der verfassungsrechtliche Grundsatz des unentgeltlichen und genügenden Grundschulunterrichts zu berücksichtigen sowie das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot.

 

Ein anderes Thema innerhalb der Gleichstellung in der Schule bilden die Prüfungsanpassungen. Vielfach werden Prüfungen in einer Form abgehalten, die den Bedürfnissen der Kinder mit Behinderung nicht entsprechen. In diesen Fällen sieht das Gesetz vor, dass die Schulen verpflichtet sind, diese in einer Weise abzuhalten, die benachteiligungsfrei ist.

 

Diese Regelung gilt allerdings nur für öffentliche Schulen, da private Schulen nicht den gleichen gesetzlichen Vorschriften unterworfen sind. (siehe Dienstleistungen).

Zahlen und Statistiken

Viele Kinder mit Behinderung gehen in der Schweiz nach wie vor in die Sonderschule oder sind nur teilweise integriert. Im Vergleich zum Ausland ist dies häufiger der Fall. Da das Schulsystem zudem immer noch sehr föderalistisch geregelt ist und die Unterschiede zum Teil von Gemeinde zu Gemeinde sehr gross sind, besteht eine grosse Rechtsunsicherheit.

Bundesamt für Statistik, Bildung

Bundesamt für Statistik, Tabelle

Gründe der Benachteiligung

Die Gründe für die Schwierigkeiten, die Kinder mit Behinderung bei der Integration in die Regelschule antreffen, sind vielfältig. In gewissen Fällen erschweren bauliche Probleme den Zugang zur Schule, die zuständigen Behörden und Lehrkräfte haben Ängste und Unsicherheiten im Umgang mit behinderten Schülern, sie scheuen z.T. auch den „zusätzlichen Betreuungsaufwand“. Das Argument der Kostenfrage spielt auch  eine grosse Rolle, insbesondere seit nach dem Inkrafttreten des Neuen Finanzausgleichs nicht mehr die IV sondern die Kantone resp. Gemeinden die Kosten für die integrative Bildung und die entsprechenden Massnahmen tragen müssen. Dies obwohl die Kosten für eine separierte Schulung in spezialisierten Institutionen selten günstiger sind. Die Eltern der anderen Kinder haben zum Teil ebenfalls Vorurteile gegen die Integration von Kindern mit Behinderung, da sie befürchten, dies verlangsame die Bildung.

 

Die Gründe beruhen somit neben baulichen und finanziellen Aspekten vielmals auch auf Ängsten und Vorurteilen der diversen betroffenen Parteien, was eine sachliche Auseinandersetzung mit der Thematik zusätzlich erschwert.

 

Bei den Prüfungsanpassungen spielen oftmals auch eine fehlende Sensibilisierung oder fehlende Information eine Rolle.

design konzept: cobin media php code: ibrows