Deutschland: Konferenz zum Thema "Angemessene Vorkehrungen"

Deutschland: Konferenz zum Thema "Angemessene Vorkehrungen"

19.02.2010 11:02 von Tarek Naguib

Am 8. Dezember 2009 lud das Deutsche Institut für Menschenrechte zur Konferenz "'Wenn sich die Welt für mich ändern muss...' Die UN-Behindertenrechtskonvention und das Konzept der 'angemessenen Vorkehrungen'" nach Berlin ein. Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, erläuterte das Konzept der angemessenen Vorkehrungen.

 

Videomitschnitte und Audiobeiträge

 

Angemessene Vorkehrungen sind notwendige und angemessene individuelle Veränderungen und Anpassungen eines Unternehmens, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt eine Arbeitsstelle ausüben oder eine Dienstleistung geniessen können. Dazu gehören z.B. die Anschaffung einer hindernisfreien Soft- und Hardware.

 

Eine allgemeine rechtliche Pflicht zum Ergreifen angemessenen Vorkehrungen gibt es in der Schweiz nicht - dies im Gegensatz zu Staaten der Europäischen Union. Hingegen kann die arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht (gemäss Art. 328 OR und Art. 6 ArG) bis zu einem gewisse Grade von einem Arbeitgebenden sichernde Vorkehrungen verlangen, wenn es um den Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmenden geht. Dazu gehört zum Beispiel die Sicherung von Maschinen, damit sich ein schwer motorisch behinderter Arbeitgeber aufgrund seiner Sehbehinderung nicht daran verletzen kann.

 

Mehr zur Situation in der Schweiz ...

Zurück

design konzept: cobin media php code: ibrows