Die Schweiz aktualisiert ihre Richtlinien für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten

Die Schweiz aktualisiert ihre Richtlinien für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten

04.02.2010 15:02 von Iris Glockengiesser

Durch diese Änderung müssen bestehende Webseiten des Bundes bis zum 31.12.2010 den Bedingungen der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG 2.0) entsprechen und mindestens die Konformitätsstufe AA erreichen. Neue Websites müssen ab sofort diese Richtlinien einhalten. Ab 2011 wird die Bundeskanzlei jährlich überprüfen, ob die Standards eingehalten werden. Die Ergebnisse dieser Überprüfung sollen im Internet veröffentlicht werden. (Quelle: Zugang für alle)

 

Dies stellt eine erfreuliche Weiterentwicklung im Bereich der Zugänglichkeit von Internetseiten für Menschen mit Behinderung dar. Damit kann die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung bei der Inanspruchnahme staatlicher Dienstleistungen wieder um ein Stück verringert werden. Es bleibt zu hoffen, dass auch Kantone, Gemeinden, Städte und weitere staatliche Einrichtungen diesem Beispiel folgen werden.



Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stiftung "Zugang für alle".

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