USA: Zugänglichkeit neuer Lehrmittel an den Universitäten gefordert

USA: Zugänglichkeit neuer Lehrmittel an den Universitäten gefordert

09.02.2010 10:02 von Iris Glockengiesser

Amerikanische Behindertenorganisationen sahen in der Verwendung dieser Geräte eine Benachteiligung von Studierenden mit Behinderung beim Zugang zum Bildungsangebot der Universitäten.

Die Bedienung der Geräte sei für Menschen mit Sehbehinderung nicht möglich. Sie klagten deshalb auf Verletzung des ADA (amerikanisches Behindertengleichstellungsgesetz). In verschiedenen Schlichtungsverfahren kam es zuschliesslich zu Vereinbarungen zwischen den Universitäten und den klagenden Behindertenorganisationen bzw. dem US-Justizdepartement (dieses ist für die Einhaltung des ADA zuständig). Dabei einigten sich die Parteien darauf, künftig nur noch Geräte zu verwenden, die den Anforderungen des Gesetzes an die Zugänglichkeit genügen.

Beispiele:
Arizona State University
Western Reserve University
Reed College
Pace University

Homepage des US-Justizdepartements zum ADA

Sollte die Verwendung dieser Geräte in den nächsten Jahren auch an europäischen Universitäten getestet werden, so muss auch hier gefordert werden, dass nur zugängliche Geräte benutzt werden, um eine Benachteiligung von Studierenden mit einer Sehbehinderung und blinden Studierenden von Beginn an zu verhindern.

Zurück

design konzept: cobin media php code: ibrows